Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 7 BV 190/22

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

  • 2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

  • 3. Die Wideranträge werden abgewiesen.


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1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 TaBV 37/23
14. Mai 2024
3 TaBV 37/23 14. Mai 2024

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