Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 7 BV 190/22
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
3. Die Wideranträge werden abgewiesen.
2
1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
Zitiert von
|
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 TaBV 37/23
14. Mai 2024
|
3 TaBV 37/23 | 14. Mai 2024 |
Referenzen
Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.