Beschluss vom Oberlandesgericht Bamberg - 3 U 9/25 e
Tenor
1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 14.972,58 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.
Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Zitiert von
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