Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (4. Zivilsenat) - 4 W 455/17
vorgehend AG Erfurt, 25. September 2017, 3 O 1490/15, Beschluss
nachgehend BGH, 4. Oktober 2018, IX ZB 43/18, Beschluss
nachgehend BGH, 19. Juli 2018, IX ZB 43/18, Beschluss
nachgehend BGH, 4. Oktober 2018, IX ZB 43/18, Beschluss
nachgehend BGH, 19. Juli 2018, IX ZB 43/18, Beschluss
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 25 9. 2017 (Az. 3 O 1490/15) wird zurückgewiesen.
Gründe
- 1
Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.
- 2
Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Erfurt im angefochtenen Beschluss wird Bezug genommen. Die Ausführungen des Beklagten in seiner Beschwerdeschrift vom 5.10.2017 rechtfertigen keine ihm günstigere Beurteilung.
- 3
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil sich die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Festgebühr von 60 € aus dem Gesetz ergibt (KV GKG Nr. 1812).
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 3 O 1490/15 2x (nicht zugeordnet)
- IX ZB 43/18 2x (nicht zugeordnet)