Beschluss vom Hessisches Finanzgericht (4. Senat) - 4 K 202/23

Tenor

Der Gerichtsbescheid vom 26.09.2024 4 K 202/23 wird dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 2. b) aa) der Entscheidungsgründe das Wort „Personenkraftwerken“ durch „Personenkraftwagen“ ersetzt wird.

Gründe

Hinsichtlich der tenorierten Änderung des Gerichtsbescheids liegt ein gemäß § 107 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zu berichtigender Schreibfehler vor.


Zitiert von

Urteil vom Hessisches Finanzgericht (10. Senat) - 10 K 162/24
22. Oktober 2025
10 K 162/24 22. Oktober 2025

Referenzen