Beschluss vom Amtsgericht Frankfurt am Main - 33 C 398/16 (76)

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 2017, Az. 33 C 398/16 (76), wird dahingehend berichtigt, dass der 1. Absatz des Tenors zur Hauptsache gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt wird:

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juli 2016 wird wie folgt abgeändert:

Gründe

Das Urteil war wie geschehen, von Amts wegen gemäß § 319 ZPO zu berichtigen, da ein offensichtlicher Schreibfehler vorlag.

Der Umfang der Berichtigung ist durch Fettdruck und Unterstreichen kenntlich gemacht.


Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen