Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 37-IV-22

Vf. 37-IV-22 DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W., Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Julia Röhrbein, Weißenfelser Str. 48a, 04229 Leipzig, hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, die Richterinnen Beatrice Betka, Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, Klaus Kühlborn, Klaus Schurig und Stefan Ansgar Strewe am 18. August 2022 beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt.

2 G r ü n d e : I. Der Beschwerdeführer hat seine am 13. Juni 2022 bei dem Verfassungsgerichtshof des Frei- staates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26. Januar 2022 (271 Gs 494/22) sowie gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 9. Mai 2022 (15 Qs 22/22) mit Schreiben vom 16. Juni 2022 wirksam zurück- genommen. II. Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG). gez. Grünberg gez. Betka gez. Herberger gez. Hoven gez. Jäger gez. Kirst gez. Kühlborn gez. Schurig gez. Strewe

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