Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 99-IV-20
Vf. 99-IV-20 DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn H., hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Uwe Berlit, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe, Arnd Uhle und Andreas Wahl am 3. Dezember 2020 beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt.
2 G r ü n d e : I. Der Beschwerdeführer hat seine am 14. Juli 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Frei- staates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsge- richts Döbeln vom 11. Juni 2020, die Niederlegung seines Amtes als Friedensrichter für die Gemeinde E. nicht zu bestätigen, mit Schreiben vom 6. November 2020 wirksam zurückge- nommen. II. Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG). gez. Grünberg gez. Berlit gez. Herberger gez. Hoven gez. Jäger gez. Schurig gez. Strewe gez. Uhle gez. Wahl
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Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- § 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG 1x (nicht zugeordnet)