Urteil vom Amtsgericht Aachen - 100 C 8/11

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen

im schriftlichen Verfahren in welchem Schriftsätze

eingereicht werden konnten bis 26.05.2011

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 651,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2010 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 316,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 47 % der Klägerin und zu 53 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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