Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 228 F 104/24

Tenor

1.

Das Umgangsrecht zwischen den Antragsteller und den o. g. Kindern wird bis zum 00.00.0000 ausgeschlossen.

2.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller betreffend der vorgenannten Kindern Auskunft zu erteilen über deren persönliche Verhältnisse durch Übersendung der Halbjahreszeugnis, soweit Schulkinder, und von Quartalsberichten über die Entwicklung aller Kinder, insbesondere über deren Freizeitaktivitäten und deren gesundheitlichen Zustand.

3.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

4.

Der Verfahrenswert wird auf 8.000,-- € festgesetzt.


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