Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BGB § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.