Beschluss vom Amtsgericht Ahaus - 12 F 171/14

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin, beginnend ab dem 01.01.2015, zahlbar jeweils bis zum 5. Werktage eines jeden Monats im Voraus, eine monatliche Nutzungsvergütung in Höhe von 136,50 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu 30 Prozent und die Antragstellerin zu 70 % Prozent.

Der Beschluss ist sofort wirksam.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen