Beschluss vom Amtsgericht Arnsberg - 43 M 1189/24

Tenor

Die Erinnerung der Erinnerungsführerin vom 12.12.2023 gegen die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieherin Q. zum dortigen Aktenzeichen DR I-1384/23 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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