Beschluss vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 71 C 9/23

Tenor

Der Antrag vom 00.00.0000 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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