Urteil vom Amtsgericht Bonn - 4 C 485/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt , an den Kläger 1.924,14 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.8.05 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen .

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4 %, die Beklagte 96 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar .

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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