Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 51 Gs 2496/10

Tenor

wegen  Kartellordnungswidrigkeit

hier: Anträge auf gerichtliche Entscheidung

werden die Anträge auf gerichtliche Entscheidung vom ####

1.

des Herrn pp.

Antragsteller zu 1),

Verfahrensbevollmächtigter: pp.

2.

des Herrn pp.

Antragsteller zu 2),

Verfahrensbevollmächtigte:  pp.

3. der pp.

Antragstellerin zu 3),

Verfahrensbevollmächtigte: pp.

gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts vom #### in der Fassung vom ##### hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.


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