Urteil vom Amtsgericht Brühl - 27 C 59/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Anschlussleistung der Kläger aus dem

Nahwärmeanschluss- und Liefervertrag (Kundennummer: N01 – 1) an der Abnahmestelle O.-straße (Zählernummer N02) auf 8,5 kW abzusenken.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

3.202,10 Euro.


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