Urteil vom Amtsgericht Coesfeld - 3b OWi-89 Js 559/18-66/18

Tenor

Der Betroffene wird wegen Überquerens des Bahnübergangs unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl gelbe Lichtzeichen gegeben wurden, zu einer Geldbuße von 240 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 19 Abs. 2, 49 StVO, §§ 24, 25, 25 Abs. 2a StVG, 89b.2 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV)


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