Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 514 C 71/14

Tenor

1.       Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG O2 in ##### E vom 26.05.2014 zu den Tagesordnungspunkten 4 (Jahresabrechnung 2013) und Tagesordnungspunkt 6 (Reparaturen und Instandhaltung) werden für ungültig erklärt.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 18 Prozent und die Beklagten zu 82 Prozent zu tragen.

3.       Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4.       Der Streitwert wird auf 11.300,00 € festgesetzt.


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