Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 514 C 98/23

Tenor

  • 1.                  Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft M.-straße N01 in  V. vom 00.00.0000 zu den TOP 2 (Jahresabrechnungen 0000 Beschlussfassung über die Nachschösse bzw. Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse aus den Einzelabrechnungen für das Jahr 0000), TOP 3 (Entlastung des Verwalters für 0000) sowie TOP 4 (Entlastung des Verwaltungsbeirats für 0000) werden für ungültig erklärt.

  • 2.                  Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  • 3.                  Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

  • 4.                  Der Streitwert wird auf bis zu 15.500,00 € festgesetzt.


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