Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 729 OWi-254 Js 2152/23 -148/23

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer

Geldbuße von 280,00 €

verurteilt.

Ihm wird verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art - mit Ausnahme solcher, die als Lkw unter Führerscheinklasse C fallen - im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 41 Abs. I i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG; Nr. 11.3.6 BKat.


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