Beschluss vom Amtsgericht Dortmund - 900 XIV(L) 119/24

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme der betroffenen Person am heutigen Tage rechtwidrig war.

Die Fortdauer des Gewahrsams der betroffenen Person wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens sowie der notwendigen Auslagen der betroffenen Person trägt die Stadt Dortmund.


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