Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 5 C 707/89

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die im Erdgeschoss rechts, im Hause Kaiserswerther Straße 91 b in 4100 Duisburg 28, gelegene, 3 Zimmern, Küche, Diele, Bad, WC und Keller bestehende Wohnung zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31. August 2990 bewilligt.


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