Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 5 C 584/94

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 378,14 DM zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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