Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Duisburg - 51 C 3908/05

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2005 zzgl. vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 47,50 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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