Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 70 C 1661/07

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,55 EUR nebst Zinsen von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins hieraus seit 23.11.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und der Beklagte zu 18%.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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