Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 53 C 1009/10

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 978,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 75,25 € zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % zu tragen.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.