Beschluss vom Amtsgericht Duisburg - 62 IK 374/10

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 16.11.2010 - 16 M 3923/10 wird für unzulässig erklärt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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