Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 52 C 1378/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


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