Beschluss vom Amtsgericht Duisburg - 13 XVII K 1268

Tenor

In dem Betreuungsverfahren

wird die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 9.962,45 € gemäß §§ 1908 i, 1836 e BGB aus dem Vermögen des Betreuten angeordnet.


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