Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 79 C 3529/14

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin und Widerbeklagte wird im Wege der Widerklage verurteilt, an die Beklagte und

   Widerklägerin 124,93 € nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem

   12.12.2014 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 Prozent und die Beklagte zu 30 Prozent.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

6. Die Berufung wird nicht zugelassen.

Auf die Darstellung des Tatbestands wurde gemäß § 313a ZPO verzichtet


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