Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 45 C 2556/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 241,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Berufung wird nicht zugelassen.


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