Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 81 Ds 78/16

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Laptop HP Pavillion n270sg samt Ladekabel wird eingezogen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen. (§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 74 StGB).


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