Beschluss vom Amtsgericht Düren - 32 M 2036/19

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

hat das Amtsgericht Dürenam 30.09.2019durch die Richterin am Amtsgericht Küppers

beschlossen:

              Auf die Erinnerung der Gläubiger vom 14.08.2019 wird der zuständige

              Gerichtsvollzieher angewiesen, den Vollstreckungsauftrag vom

              23.05.2019 auszuführen.

              Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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