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ZPO § 139 Materielle Prozessleitung

Zivilprozessordnung

(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen. Das Gericht kann durch Maßnahmen der Prozessleitung das Verfahren strukturieren und den Streitstoff abschichten.

(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien.

(3) Das Gericht hat auf die Bedenken aufmerksam zu machen, die hinsichtlich der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bestehen.

(4) Hinweise nach dieser Vorschrift sind so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen. Ihre Erteilung kann nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. Gegen den Inhalt der Akten ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.

(5) Ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, so soll auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - 7 W 11/26
1. April 2026
7 W 11/26 1. April 2026
Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht - I CC 2/25
1. April 2026
I CC 2/25 1. April 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe (14. Zivilsenat) - 14 U 128/25
20. März 2026
14 U 128/25 20. März 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 8 U 17/25
12. März 2026
8 U 17/25 12. März 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IV ZR 121/25
11. März 2026
IV ZR 121/25 11. März 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (6. Zivilsenat) - 6 U 40/24
5. März 2026
6 U 40/24 5. März 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe (12. Zivilsenat) - 12 U 102/25
5. März 2026
12 U 102/25 5. März 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 18 U 153/24
4. März 2026
18 U 153/24 4. März 2026
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (7. Zivilsenat) - 7 U 67/25
3. März 2026
7 U 67/25 3. März 2026
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (3. Zivilsenat) - 3 U 17/24
13. Februar 2026
3 U 17/24 13. Februar 2026