Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 27 C 17856/06

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt (§ 91 a, 269 Abs. 2 S. 3 ZPO).

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 15.03.2007: 2.459,59 Euro

ab 16.03.2007 bis zum 05.06.2007: 1.711,29 Euro

danach: Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.


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