Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 504 IN 124/14
Tenor
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB ##### eingetragenen B GmbH, O-Straße, I, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer I1 und O
wird nach §§ 270 a, 21 Abs.1 Satz 1 InsO angeordnet:
Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im Sinne von § 37 AO sowie Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne von § 266 a StGB dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
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