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InsO § 270a Antrag; Eigenverwaltungsplanung

Insolvenzordnung

(1) Der Schuldner fügt dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung eine Eigenverwaltungsplanung bei, welche umfasst:

1.
einen Finanzplan, der den Zeitraum von sechs Monaten abdeckt und eine fundierte Darstellung der Finanzierungsquellen enthält, durch welche die Fortführung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes und die Deckung der Kosten des Verfahrens in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll,
2.
ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, welches auf Grundlage einer Darstellung von Art, Ausmaß und Ursachen der Krise das Ziel der Eigenverwaltung und die Maßnahmen beschreibt, welche zur Erreichung des Ziels in Aussicht genommen werden,
3.
eine Darstellung des Stands von Verhandlungen mit Gläubigern, den am Schuldner beteiligten Personen und Dritten zu den in Aussicht genommenen Maßnahmen,
4.
eine Darstellung der Vorkehrungen, die der Schuldner getroffen hat, um seine Fähigkeit sicherzustellen, insolvenzrechtliche Pflichten zu erfüllen, und
5.
eine begründete Darstellung etwaiger Mehr- oder Minderkosten, die im Rahmen der Eigenverwaltung im Vergleich zu einem Regelverfahren und im Verhältnis zur Insolvenzmasse voraussichtlich anfallen werden.

(2) Des Weiteren hat der Schuldner zu erklären,

1.
ob, in welchem Umfang und gegenüber welchen Gläubigern er sich mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Pensionszusagen oder dem Steuerschuldverhältnis, gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Lieferanten in Verzug befindet,
2.
ob und in welchen Verfahren zu seinen Gunsten innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Antrag Vollstreckungs- oder Verwertungssperren nach diesem Gesetz oder nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz angeordnet wurden und
3.
ob er für die letzten drei Geschäftsjahre seinen Offenlegungspflichten, insbesondere nach den §§ 325 bis 328 oder 339 des Handelsgesetzbuchs nachgekommen ist.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 302/24
8. August 2025
7 O 302/24 8. August 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 23 U 138/23
25. März 2025
23 U 138/23 25. März 2025
Urteil vom Finanzgericht Münster - 5 K 1480/19 U
8. Oktober 2024
5 K 1480/19 U 8. Oktober 2024
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (4. Senat) - 4 K 40/23
11. September 2024
4 K 40/23 11. September 2024
Beschluss vom Landgericht Regensburg - 64 T 185/24
29. Juli 2024
64 T 185/24 29. Juli 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - VII R 16/21
20. Februar 2024
VII R 16/21 20. Februar 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (4. Zivilsenat) - 4 U 248/22
31. Januar 2024
4 U 248/22 31. Januar 2024
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 U 96/22
13. Dezember 2023
5 U 96/22 13. Dezember 2023
Urteil vom Oberlandesgericht München - 5 U 4157/20
26. September 2023
5 U 4157/20 26. September 2023
Urteil vom Landgericht Kleve - 3 O 385/21
8. September 2023
3 O 385/21 8. September 2023