Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 55 C 278/15

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorfauf

die mündliche Verhandlung vom 23.11.2015

durch die Richterin am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Namen, Vornamen Anschriften und e-mail-Adressen sämtlicher Treugeber der T durch einen Ausdruck oder auf einem elektronischen Datenträger mitzuteilen. Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3000 EUR. Der Kläger darf die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbringen.


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