Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 98 XVII 146/15 I

Tenor

wird die bestehende vorläufige Betreuung dauerhaft verlängert.

Der Aufgabenkreis bleibt unverändert und umfasst:

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidung über Unterbringung

Gesundheitsfürsorge

Regelung des Postverkehrs

Vermögensangelegenheiten

Vertretung gegenüber Behörden

Wohnungsangelegenheiten

Das Gericht wird spätestens bis zum 18.02.2018 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.


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