Teil-, Teilanerkenntnis- und Grundurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 46 C 377/20

Tenor

In dem Rechtsstreit

der Frau U, J-Straße, ##### Quakenbrück,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte D. Rechtsanwälte & Notar, Q-Straße, ##### Osnabrück,

gegen

die U2 Inc., G-Straße, ##### Düsseldorf,

Beklagte,

Zustellbevollmächtigter:              U2, Niederlassung Deutschland, I-Allee, ##### Frankfurt,

hat das Amtsgericht Düsseldorfgemäß § 307 Satz 2 ZPO am 10.02.2021durch die Richterin am Amtsgericht H

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.770,55 € zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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