Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 127 Cs 611/24 (110 Js 5114/24)
Tenor
In der Strafsache
gegen Dr. R. aus Y.
wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
hat das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund der Hauptverhandlung vom 26.02.2025, an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht I.
als Richterin
Amtsanwältin A.
als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Rechtsanwalt Dr. O. aus J. als Verteidiger der Angeklagten Dr. R.
Justizbeschäftigte T.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Die Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, der auch die notwendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.
1
Gründe
2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
3Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem Strafbefehl vom 20.12.2024.
4Die Angeklagte war freizusprechen, weil die ihr zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.
5Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 464, 467 StPO.
6I.
7Richterin am Amtsgericht
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