StPO § 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung

Strafprozeßordnung

(1) Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.

(2) Die Kosten des Verfahrens, die der Angeschuldigte durch eine schuldhafte Säumnis verursacht hat, werden ihm auferlegt. Die ihm insoweit entstandenen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.

(3) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn der Angeschuldigte die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er in einer Selbstanzeige vorgetäuscht hat, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben. Das Gericht kann davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er

1.
die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er sich selbst in wesentlichen Punkten wahrheitswidrig oder im Widerspruch zu seinen späteren Erklärungen belastet oder wesentliche entlastende Umstände verschwiegen hat, obwohl er sich zur Beschuldigung geäußert hat, oder
2.
wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht.

(4) Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift ein, die dies nach seinem Ermessen zuläßt, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen.

(5) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn das Verfahren nach vorangegangener vorläufiger Einstellung (§ 153a) endgültig eingestellt wird.

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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 3 Ns-110 Js 1471/21-92/22
16. September 2022
3 Ns-110 Js 1471/21-92/22 16. September 2022
Beschluss vom Amtsgericht Dortmund - 729 Cs-266 Js 575/22-42/22
1. August 2022
729 Cs-266 Js 575/22-42/22 1. August 2022
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 36/22
21. Juli 2022
12 Qs 36/22 21. Juli 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RBs 152/22
24. Mai 2022
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Rb 37 Ss 25/22
25. April 2022
2 Rb 37 Ss 25/22 25. April 2022
Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 21 Cs-721 Js 44/22-69/22
14. März 2022
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Beschluss vom Landgericht Aachen - 33 a StVK 75/22
14. März 2022
33 a StVK 75/22 14. März 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 AR (Ausl) 67/21
21. Februar 2022
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Beschluss vom Landgericht Freiburg - 2 Qs 98/21; 2 Qs 99/21
19. Januar 2022
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Urteil vom Amtsgericht Aachen - 454 Cs 106/21
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