Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 666 M 551/25

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

der K. GmbH,

Gläubigerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte U.,

gegen

Frau F.,

Schuldnerin,

Beteiligter Erinnerungsführer:

Bezirksrevisor bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf,

Auf die Erinnerung des Bezirksrevisors wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers W. in Düsseldorf vom 28.02.2024 zum Aktenzeichen N01 dahingehend abgeändert, dass 12,00 EUR Beglaubigungsgebühren und die anteilige Auslagenpauschale dazu (2,40 EUR), mithin 14,40 EUR, zu Unrecht angesetzt wurden.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.


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