Teil-Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 30 C 186/25

Tenor

In dem Rechtsstreit

der R. GmbH, ges. vertr. d. d. GF Dr. Q.,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M.,

gegen

die V. GmbH, vertr.d.d. Gf.,

Beklagte,

hat das Amtsgericht Düsseldorf gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 12.01.2026 durch den Richter am Amtsgericht B.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 258,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Juni 2023 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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