Beschluss vom Amtsgericht Essen - 158 VI 2511/13

Tenor

Der von der Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein als Alleinerbin ist zu erteilen. Die dafür erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wird bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten war aus Billigkeitsgründen nicht veranlasst.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen