Beschluss vom Amtsgericht Essen - 73 XVII 1184/12 P

Tenor

wird die aus der Staatskasse an die Betreuerin Frau N. zu zahlende Vergütung für den Zeitraum vom 27.02.2023 bis 26.05.2023 festgesetzt auf

306,00 EUR(i. W. dreihundertsechs Euro).

Bezüglich des Anspruchs i.H.v. 207,- € wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Beschwerde wird zugelassen, § 61 Abs. III FamFG


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen