Beschluss vom Amtsgericht Essen - 167 IN 49/14

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

wird der Antrag vom 09.08.2023 auf Inanspruchnahme jedweglicher Art einer Vergütung aus diesem Insolvenzverfahren durch eine mögliche Abtretungsempfängerin(Rechtsanwältin Frau D) abgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen