Beschluss vom Amtsgericht Essen - 73 III 174/24

Tenor

Der Berichtigungsantrag vom 04.11.2024 wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen