Urteil vom Amtsgericht Essen - 48 Ds-80 Js 1465/24-658/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagensätzen zu je 40,-€ verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften § 223 Abs. 1 StGB


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