Beschluss vom Amtsgericht Euskirchen - 11 M 1030/11; 11 M 3132/11; 11 M 1262/17

Tenor

wird der pfändungsfreie Betrag des Pfändungsschutzkontos (IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX) zu den mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen des hiesigen Amtsgerichts vom 08.04.2011 (11 M 1030/11), vom 17.11.2011 (11M 3132/11) und 31.05.2017 (11M 1262/17) ausgesprochenen Pfändungen der Forderung der Schuldnerin auf Auszahlung des Kontoguthabens bei dem oben genannten Drittschuldner

für den Monat Juli  gemäß § 850k Abs. 4 ZPO auf Antrag des/r Schuldners/inum 3.500,00 EUR erhöht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.


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